Das Gesetz sieht für eine erste Beratung von Verbrauchern eine Obergrenze von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer vor. Bei einfach gelagerten Fragen liegt die Gebühr darunter, bei schwierigen Fallgestaltungen wird die Obergrenze erreicht.
Das Gesetz sieht für eine erste Beratung von Verbrauchern eine Obergrenze von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer vor. Bei einfach gelagerten Fragen liegt die Gebühr darunter, bei schwierigen Fallgestaltungen wird die Obergrenze erreicht.